Interessenten fragen uns manchmal, was der Unterschied zwischen Inkasso und Betreibung sei.

So gefragt, muss man antworten: keiner! Doch es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Direkt-Inkasso und dem rechtlichen Inkasso

Rechtliches Inkasso und Betreibung

 

Die Betreibung ist ein Bestandteil eines weit gefassten Inkassoverständnisses: Dieses beginnt mit der Geltendmachung oder Fälligkeit einer Forderung (Rechnung, Darlehenskündigung usw.). Bei Nichtbezahlung erfolgt eine Mahnung und schließlich die Androhung der Betreibung (in Deutschland Mahnbescheid).
 
Die Betreibung ist ein im Schuldbetreibungsrecht geregelte Form und führt zur Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Schuldner durch das Betreibungsamt (in Deutschland das Mahngericht). Der Schuldner wird nun zahlen oder Rechtsvorschlag erheben (in Deutschland Widerspruch erheben). Die weiteren Stationen des rechtlichen Inkassos sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. liegt ein Schuldanerkenntnis oder eine Urkunde vor, in welcher der Schuldner zur Zahlung verpflichtet wird? Wenn ja, kann man in der Schweiz Rechtsöffnung verlangen, welche in der Regel zur Pfändung führt (in Deutschland Zwangsvollstreckung). In solchen Fällen kommt der Gläubiger oft rasch an sein Geld, sofern der Schuldner über Mittel verfügt. Liegt keine derartige Urkunde vor, muss man seinen Anspruch mit einer Klage vor Gericht durchsetzen.

 

Grenzen des rechtlichen Inkassos und der Betreibung

 

Nun wird ein Problem des rechtlichen Inkassos offenkundig: Diese Schritte, vor allem der Gang vors Gericht, sind nicht nur teuer (Anwalt, Gerichtskosten), sondern auch langwierig (Weiterzug über mehrere Instanzen ). Auch wenn der Gläubiger letztlich obsiegt, so dauert dieser Prozess mindestens ein Jahr, oftmals mehrere Jahre. Dem Schuldner gibt das alle Zeit der Welt, Vermögen zu verschieben, den Gläubiger „aushungern zu lassen“, Einkünfte über Dritte umzuleiten und sich für den Moment, in dem der Gläubiger seinen Gerichtstitel präsentiert, als mittellos und auf dem Existenzminimum darzustellen, um somit den Forderungen zu entkommen.

 

Direkt-Inkasso 

 

Tritt der oben genannte Fall ein, setzt das „Inkasso“ respektive wie man in Abgrenzung zum rechtlichen Inkasso besser sagt, das Direkt-Inkasso, ein. Hierbei versucht man den Gerichtsweg zu vermeiden, indem man mit dem Schuldner verhandelt und durch das in Aussicht stellen von rechtlichen und sonstigen Alternativen (legaler Druck) versucht, eine Lösung für die Forderungen zu finden. Es ist ein komplexes Spiel von „Zuckerbrot und Peitsche“.
 

  • Man kann dem Schuldner Konsequenzen, wie auch für ihn teure Gerichtsverfahren, Strafanzeigen, Störungen seines Geschäfts- und Privatlebens durch Recherchen und Interventionen usw. in Aussicht stellen, respektive ihm diese ersparen.
  • Man kann ihn motivieren, beispielsweise durch eine Reduktion der Forderung, falls eine rasche Begleichung erfolgt.
  • Manchmal muss man als Inkasso-Unternehmen Schuldnern sogar helfen, sie coachen, wie sie am besten wieder zu Geld zu kommen (wieder ein Geschäft aufbauen, eine Stelle finden usw.).

Das alles hat sehr viel mit Psychologie, Verhandlungsgeschick und einer gehörigen Dosis Trickreichtum zu tun und wenig mit Juristerei oder rechtlichem Schuldeneintreiben. Hier liegt die Kernkompetanz unseres Inkasso-Teams.

 

Ein sinnvoller Mix

 

Nun, man soll das eine tun und das andere nicht lassen: Auch wir betreiben oft das rechtliche Inkasso, wenn sich auf beim direkten Inkasso keine Bewegung ergibt (dort wo nötig zusammen mit Anwälten). Parallel dazu fahren wir mit den Direkt-Interventionen fort. Der Schuldner wird an zwei Fronten „angegriffen“, um die gewünschte Forderung zu erlangen. Das kann dazu führen, dass er einlenkt und das rechtliche Inkasso-Verfahren eingestellt werden kann. Es kann aber auch dazu führen, dass man den Rechtsweg zu Ende gehen muss. Für diese Fälle liefern unsere Ermittlungen und Erfahrungen oft wertvolle Fakten. Selbst wenn ein Gerichttitel vorliegt, ist unsere Aufgabe noch nicht zu Ende. Wir sorgen dafür, dass er erfüllt wird. Auch hier gibt es wieder die rechtliche Schiene (Pfändungsamt, Gerichtsvollzieher) und die begleitenden und koordinierenden Interventionen durch uns als Inkassounternehmen.

 

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